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Hinweise zur Vermeidung einer Infektion mit dem Corona Virus

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten. Insbesondere ist auf eine gründliche Händehygiene und die Einhaltung der üblichen Husten- und Niesetikette zu achten. Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist einzuhalten. Zur Einhaltung der Hygieneregeln steht im Eingangsbereich ein mobiler Desinfektionsmittelspender zur Verfügung.

In den öffentlichen Bereichen des Gerichtsgebäudes werden alle Verfahrensbeteiligten sowie Besucherinnen und Besucher gebeten auf freiwilliger Basis einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.




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