Hinweise zur Vermeidung einer Infektion mit dem Corona Virus
Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten. Insbesondere ist auf eine gründliche Händehygiene und die Einhaltung der üblichen Husten- und Niesetikette zu achten. Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist einzuhalten. Zur Einhaltung der Hygieneregeln steht im Eingangsbereich ein mobiler Desinfektionsmittelspender zur Verfügung.
In den öffentlichen Bereichen des Gerichtsgebäudes werden alle Verfahrensbeteiligten sowie Besucherinnen und Besucher gebeten auf freiwilliger Basis einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Eingeschränkte Erreichbarkeit unserer Rechtsantragstellen
Um die Arbeitsfähigkeit der Gerichte in Zeiten der Corona-Krise sicherzustellen, versuchen wir den Kontakt mit Rechtssuchenden auf ein Minimum zu reduzieren. Wir bitten Sie daher, Ihre Eingaben schriftlich an uns zu richten.
Unter dem folgenden Link finden Sie hierzu Formulare:
Formulare und Merkblätter der nds. ArbeitsgerichtsbarkeitSollten Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, stehen Ihnen die folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
ArbG Braunschweig Tel. 0531 238500
ArbG Celle Tel. 05141 9246-0
ArbG Emden Tel. 04921 951-700
ArbG Göttingen Tel. 0551 4030
ArbG Hameln Tel. 05151 796-600
ArbG Hannover Tel. 0511 89750-0
ArbG Hildesheim Tel. 05121 304507
ArbG Lingen Tel. 0591 91214-0
ArbG Lüneburg Tel. 04131 8545540
ArbG Nienburg Tel. 05021 6075-400
ArbG Oldenburg Tel. 0441 2206500
ArbG Osnabrück Tel. 0541 314563 oder 314564
ArbG Stade Tel. 04141 107-0
ArbG Verden Tel. 04231 28310
ArbG Wilhelmshaven Tel. 04421 7580-400
Die Rechtsantragstellen werden vor Ort ebenfalls die hier angebotenen Formulare vorhalten. Sie können diese auch dort ausfüllen und abgeben. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass Sie im Gericht bei Unterstützungsanfragen zunächst auf die oben angegebenen Telefonnummer verwiesen werden.
Nur wenn alle diese Wege Ihnen keine Klarheit verschaffen, wäre ein persönlicher Kontakt möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.