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Geschäftsverteilungsplan

des Arbeitsgerichts Lingen


Der richterliche Geschäftsverteilungsplan legt fest, wie die eingehenden Verfahren auf die Kammern des Arbeitsgerichts verteilt werden. Ferner wird die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter geregelt. Hierdurch wird dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) Rechnung getragen. Die Verteilung der Verfahren auf die Kammern und die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter müssen nach abstrakten Merkmalen geregelt sein, die bereits am Beginn eines jeden Jahres feststehen. Der Geschäftsverteilungsplan wird jeweils für ein Jahr durch das Präsidium des Gerichts aufgestellt. Die Zusammensetzung des Präsidiums ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt. Bei dem Arbeitsgericht Lingen erfolgt die Verteilung der eingehenden Verfahren in der Weise, dass der 1. Kammer alle alle im Landkreis Grafschaft Bentheim, der 2. Kammer alle im früheren Landkreis Meppen (jetzt: Landkreis Emsland Mitte) und der 3. Kammer alle im früheren Landkreis Aschendorf-Hümmling (jetzt: Landkreis Emsland Nord) anfallenden Sachen zugewiesen werden. Die im früheren Landkreis Lingen (jetzt: Lankreis Emsland Süd) eingehenden Verfahren werden nach einem bestimmten Berechnungschlüssel in der Reihenfolge ihres Eingangs auf alle drei Kammern verteilt. Maßgebend für die Zuteilung sind in erster Linie der Sitz der beklagten Partei (allgemeiner Gerichtsstand), in zweiter Linie der Erfüllungsort und in dritter Linie die besonderen Gerichtstände in der Reihenfolge ihrer Aufzählung in der Zivilprozessordnung. Mehrere Verfahren, die denselben Lebenssachverhalt betreffen (Massensachen), und mehrere Verfahren zwischen den selben Parteien werden von derselben Kammer verhandelt. Der vollständige Text des Geschäftsverteilungsplanes kann als pdf-Dokument durch Anklicken des nachstehenden Links angesehen werden: RiGVP ab 1.7.2024 (56,09 KB, PDF, nicht barrierefrei)
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