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Zuständigkeit

Das Arbeitsgericht Lingen ist zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten aus den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim.


Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle ist eine bei allen Arbeitsgerichten vorhandene Serviceeinrichtung, bei der Sie Klagen zu Protokoll geben können. Unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit können Sie das für Sie wohnortnächste Arbeitsgericht aufsuchen.


Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Lingen ist geöffnet:

• Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

• sowie nach telefonischer Vereinbarung

Eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Nummer 0591/91214-0 wird unbedingt empfohlen. Damit vermeiden Sie etwaige Wartezeiten oder aber auch einen vergeblichen Besuch bei Abwesenheit des Rechtspflegers.


Eine Rechtsberatung, wie Sie z.B. ein Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft durchführt, darf die Rechtsantragsstelle nicht vornehmen. Der zuständige Mitarbeiter wird jedoch das, was Sie einklagen wollen, in die richtige Form bringen.

Die Formulierung der Klage durch die Rechtsantragstelle ist kostenlos.


Beachten Sie:

Sie sollten überlegen, ob Sie nicht Ihre Interessen durch einen Rechtsanwalt oder einen Gewerkschaftsvertreter wahrnehmen lassen wollen. Wenn Sie die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe erfüllen, kann der von Ihnen ausgewählte Anwalt bei dem Richter, der über Ihren Prozess entscheidet, beantragen, dass er Ihnen auf Staatskosten als Anwalt beigeordnet wird.

Wenn Sie eine Klage zu Protokoll der Rechtsantragstelle geben wollen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

•sofern vorhanden, nötige Beweismittel (z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Quittungen, Lohnabrechnungen, Korrespondenz mit der Gegenseite)

•zustellungsfähige Anschrift des Gegners (Postfach ist nicht ausreichend).

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